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Herrschaftsform nach der Lehnsreform von 1200
Rangfolge: Fürst, Reichsmarkgraf, Markgraf, Reichsritter (solcher, den der Fürst nicht als Fürst des Reiches, sondern als Souverän des Reichsverbandes schlägt), Earl (Grafentitel, meist Herr großer Städte), Baron, Ritter und Freiherr, Knappe, Volk. Das Volk unterteilt sich in einfaches Volk, Leibeigene und Soldaten. Soldaten genießen einen besonderen Status (siehe Militärwesen). Das Oberhaupt des Reichsverbandes ist der Fürst des Bretonischen Reiches. Dieser ernennt aus den Rittern des Landes Lords, die dann an einer Tafelrunde zusammen mit den Reichsmarkgrafen, Markgrafen, Reichsrittern, Earls und Baronen mit jeweils einer Stimme, nach Vorbild der Camelotsage, das "House of Lords" bilden. Die Morelle-Novelle gibt ebenfalls jedem Ministeramt automatisch je eine Stimme:
| Oberster Heerführer | Angelegenheiten des Militär- und Kriegswesens |
| Konsul | Außenminister, Erzherold und diplomatischer Vertreter |
| Kanzler | Angelegenheiten der Wirtschaft, des Handels und der Finanzen |
| Regulator | Angelegenheiten der inneren Sicherheit und Nachrichtendienste |
| Oberster Richter | Oberster juristischer Vertreter des Fürsten |
| Kultusminister | Angelegenheiten Bretonischen Brauchtums |
Weitere Stimmberechtigte des "House of Lords" sind
das Oberhaupt der Mondschwingengilde, der Hofmagier, ein
Gesandter des Pendrums sowie das Oberhaupt des Scotenclans.
Ebenfalls Sitz und Stimme hat der Valtmann der mentarischen
Varen. Neben diesen traditionellen oder vertraglich bestimmten
Sitzen kann jeder, der meint, seine Stimme würde eine nicht
vertretene Gruppierung des Reichsverbandes repräsentieren, zu
Beginn eines House of Lords den Fürsten um einen Sitz ersuchen
und auf die Freundlichkeit des Souveräns hoffen.
Die Damen des Reichsverbandes haben kein Stimmrecht. Die neue
Kultusministerin Lady da Binter ist demgemäß auch mit einer
Sonderregelung Amtsträgerin des Reichsverbandes - sie hat
ebenfalls kein Stimmrecht. Dies ist aus der Überlieferung zu
erklären: das House of Lords von 901 war ein Kriegsrat gewesen,
so daß nur Sires, die Waffen trugen, daran teilnahmen. Auch wenn
es sich zu einem politischen Gremium entwickelt hat, klingt diese
ursprüngliche Sinngebung noch nach: denn Damen ist es im
Bretonischen Reichsverbande nicht möglich, den Ritterschlag zu
empfangen. Sie sind die Damen, denen die Bewunderung und der
Schutz der Ritter gilt, und ein Ritter betrachtete es als
ehrenrührig, würde so offensichtlich sein Schutz abgelehnt oder
in Frage gestellt. Auch ist zu bedenken, daß während der Minne
die Ladies die Herrschaft über den Minnenden innehaben; und da
die Minne dem Ritter gleichviel wie das Schwert bedeutet, ist
dies nur gerecht und ausgewogen. Die Ladies desungeachtet suchen
schon fast traditionell zu jedem House of Lords diese Regelung
abzuschaffen und Stimmrecht zu erhalten.
Da Damen keine Waffen tragen, darf ein Bretonischer Ritter
(außer in Notwehr) keine Waffe gegen eine Lady erheben. Indes
ist die Hochachtung gegenüber Damen nicht überall nicht so weit
gediehen, und auslands werden sogar
"Ritterinnenschläge" verteilt. Steht ein Bretone einer
"Ritterin" gegenüber, darf er eigentlich nicht mit ihr
kämpfen; dies aber könnten Arglistige ausnutzen und den Ritter
durch die bloße Teilnahme von Frau'n soz. auf kaltem Wege etwa
aus einem Turnier zu drängen. In diesem Dilemma wird teilweise
eine Formel gebraucht, mit denen der Ritter seine Situation vor
einem solchen Waffengang erläutert; sich bei den anwesenden
Damen für das Kommende entschuldigt und die Gegnerin um
Verzeihung ersucht. Erst danach kann der Bretone guten Gewissens
den Sieg davon tragen.
Der Fürst entscheidet über die Zusammensetzung und Anzahl der
Ratsmitglieder, jedoch hat der Fürst als Fürst während einer
Abstimmung lediglich eine Stimme. Der Rat muß aus mindestens 4
Leuten zusätzlich zum Fürsten bestehen und kann jederzeit von
diesem einberufen werden. Sollten die Adeligen ab dem Markgrafen
dabei nicht anwesend sein, so ist üblich, sie bei nächster
Gelegenheit zu hören; gleiches gilt für jene Minister, deren
Ressorts bei den diskutierten Angelegenheiten betroffen sind.
Meist wird der Fürst ihre Stimmabgabe noch erbeten, muß dies
aber nicht, etwa wenn Entscheidungen bereits umgesetzt worden
sind.
Die Politik des House of Lords wird oftmals von den verschiedenen
Fraktionen geprägt, welche das Reich hervorgebracht hat. Das
barsaivanische Lager hat bisher keine Rolle gespielt, mit
Spannung wird die mentarische Fraktion erwartet. Einflußreich
sind insbesondere der Kreis um Don Vincent de Castello de Bahia
und Heinrich von Reims einerseits und die Franken andererseits,
deren prominenteste Vertreter Sir Reginald Front de Boeuf, Sir de
Buce und Aurel Armand de Saint-Morelle sind. Das
Kräfteverhältnis ist nicht zuletzt dadurch ins Wanken geraten,
daß der Sohn Sir Reginalds, Sir Louis, im Juno 1200 im Kampf
gegen eine finstere Wesenheit sein Leben ließ - das Geschlecht
der Front de Boeufs derzeit ohne Erben ist und die fränkische
Fraktion einen Teil ihrer Macht einzubüßen droht. Mit Sorge
betrachtet der Kanzler und Konsul de Saint-Morelle diese
Entwicklung, wie man hört.

Gründungsdokumente über den Bretonischen Reichsverband
Vertrag über den Beitritt Mentariens zum Bretonischen Reichsverband
Im Geiste von Stärke und Wohlfahrt, und im Glauben an jene goldene Zukunft, welche die Völker anstreben, erklären die Markgrafschaft Mentarien und das Fürstentum des Bretonischen Reiches übereinstimmend im folgenden den Beitritt Mentariens zum Bretonischen Reichsverband.
Der Bretonische Reichsverband gründet auf dem Gedanken
föderalen Feudalismusses und bringt aus diesem, dem Baume
gleich, der Äste und Zweige treibt, die Hierarchie hervor,
obenauf der Souverän im Range mindestens des Fürsten, gefolgt
von den Rängen des Reichsmarkgrafen und des Markgrafen, sodann
die Reichsritter, die der Souverän in eben dieser Eigenschaft
schlägt, sodann die Earls, sodann die Barone und Ritter, und
dann die Freiherren des Reiches.
Die Reichsstaaten des Bretonischen Reichsverbandes sind mit
Ratifikation dieses Vertrages das Fürstentum des Bretonischen
Reiches, Barsaiva und neu beitretend die Markgrafschaft. Sie
vereinen sich unter dem Schirm des Souveräns zum Reichsverband.
Wenn im Folgenden vom Reichsverband gesprochen werden wird, sind
damit zugleich die Reichsstaaten gemeint.
Der Reichsverband wird geführt von den Institutionen des
Souveräns, des House of Lords und der Ministerien des
Reichsverbandes.
Der mentarische Herrenkonvent anerkennt dem Fürsten des
Bretonischen Reichs und seinem Geschlecht den erblichen Lorbeer
des Souveräns im ganzen Reichsverband.
Das House of Lords ist die Versammlung der noblen Herren des
Reichsverbandes. Als solchermaßen allumfassende Stimme gelten
seine verfassungsmäßigen Entscheidungen für den ganzen
Reichsverband. Die Ministerien des Reichsverbandes sind nach dem
Vorbild der Ministerien des Bretonischen Reiches zu erschaffen.
Ihre Kompetenzen, die nachfolgend bezeichnet werden, erstrecken
sich auf den Reichsverband, soweit dieser Vertrag nichts anderes
bestimmt. Namentlich soll es einen Kanzler geben, dem Handel und
Commerz obliegt, einen Konsul, der die Äußeren Angelegenheiten
regelt, einen Heeresführer, der dem Kriegswesen vorsteht, einen
Regulator, der für die innere Sicherheit zuständig sei, einen
Obersten Richter, der in Vertretung des Souveräns die höchste
Gerichtsgewalt im Reichsverband einnimmt, einen Kultusminister
für Förderung und Schaffung von Sitte und Brauchtum. Diese
Ämter sind auf dem nächsten Großen House of Lords zu bestallen
(Anm.: im Januar 1201), dort werden sie von den Mitgliedern des
House of Lords gewählt und vom Souverän ernannt. Bis zur Wahl
dieser Ministerien des Reichsverbandes regeln die Reichsstaaten
die entsprechenden Sachgebiete in eigener Verantwortung, wenn
auch unter dem Primat der Freundlichkeit zum Reichsverband. Nach
der Wahl werden die Minister an die Spitze der jeweiligen
Kompetenzbereiche gestellt und die Kompetenzträger der
Reichsstaaten werden in die Ministerien eingegliedert.
Mentarien wird die privilegierte Stellung einer
Reichsmarkgrafschaft zuerkannt, um die Herkunft als einstmals
souveränes Land gegenüber den Markgrafschaften des Bretonischen
Reiches zu würdigen. Als Reichsmarkgrafschaft erhält Mentarien
Autonomie in allen Fragen, die einzig das Gebiet und die
ausschließlichen Angelegenheiten Mentariens betreffend. Diese
landespolitischen Fragen handhabt die Reichsmarkgrafschaft, nach
Ermessen des Reichsmarkgrafen und beraten durch die Versammlung
der mentarischen Lords im mentarischen Herrenkonvent, zum Wohle
Mentariens. Insbesondere sind Handelsverträge und Fragen der
Kultur ausschließliche mentarische Angelegenheiten;
reichsverbandsfreundlich ist es jedoch, eine Koordination mit den
Ministerien des Reichsverbandes für Handel und Commerz (der
Kanzler) und Sitte und Brauchtum (Kultusminister)
herbeizuführen. Die Kompetenzen der anderen Ministerien des
Reichsverbandes bleiben unberührt; insbesondere die Wirkung von
Entscheidungen und Erlassen und Gesetzen des House of Lords wird
hiervon nicht eingeschränkt.
Der Souverän des Reichsverbandes, Se. Fürstliche Hoheit aus
dem Bretonischen Reich, erklärt, als Quelle des Feudalismus im
Reichsverband, mit Ratifikation dieses Vertrages dem Haus von
Danquardessen den Rang und die Verpflichtung des erblichen
Reichsmarkgrafentums, und verheißt, die legalen Rechte des
Hauses Danquardessen zu schützen. Der Reichsmarkgraf ist
oberster Richter in der Reichsmarkgrafschaft nach dem Souverän.
Der Reichsmarkgraf ist nur dem Souverän, nicht einmal dem
Obersten Richter, als Gericht unterworfen. Der Reichsmarkgraf
innehält das Recht, Münzen und Ritter zu schlagen und Lehen bis
zum Range des Barons in der Reichsmarkgrafschaft zu bestallen.
Der Adel, der sich solcherart vor und nach Ratifikation des
Vertrages vom Reichsmarkgrafen ableitet, gelobet zusätzlich die
Treue zum Souverän und die Freundschaft zum Reichsverband. Die
Reichsmarkgrafschaft Mentarien wird künftig ein Heeresbanner
aufstellen, bei dem das Großbanner der Dragentrotzer den
Hauptanteil tragen wird. Dieses Kriegsbanner wird einem vom
mentarischen Herrenkonvent bestimmten Marschall unterstellt, der
im Kriegsfall dem Heeresführer des Bretonischen Reichsverbandes
untersteht.
Das Staatswappen des Bretonischen Reiches wird künftig, als
Zeichen der Brüderlichkeit, Teil des mentarischen Wappens. Zudem
sollen Teile der offiziellen Hymne des Bretonischen Reiches in
die Hymne Mentariens übernommen werden. Staatswappen des
Reichsverbandes bleibt zunächst das Wappen des Fürsten des
Bretonischen Reichsverbandes.
Die Geschichte heißt die Reichsmarkgrafschaft Mentarien im
Bretonischen Reichsverband willkommen.
Akte über den Beitritt Barsaivas zum Bretonischen Reichsverband 14. Januar 1200
Hiermit erklären die Reiche der parlamentarische
Monarchie Barsaiva und des Fürstentumes Bretonien
im Geiste von Stärke und Wohlfahrt, und im Glauben an jene
Zukunft, welche den Völkern heilstiftend ist,
die Assoziation ihrer Staaten und Territorien.
Die parlamentarische Monarchie wird Teil und Freistaat des
Bretonischen Reichsverbandes, Künftig nennen sie damit den
Fürsten ihr Staatsoberhaupt und entsenden Vertreter in das
verfassungsgemäße House of Lords. Die Grenzen zwischen den
Gebieten fallen und die Kartographen erstellen Karten mit
gestrichelter Grenzlinie. Da künftig ein einheitliches
Reichsgebiet existiert, haben alle Personen der obigen
assoziierenden Reiche umfängliche Bewegungsfreiheit im Reich.
Der Status des Freistaates gewährt Barsaiva die Autonomie in
allen Fragen, die einzig das Gebiet und die ausschließlichen
Angelegenheiten des Freistaates betreffen, ebenso wie die
demokratische Regierungsform als regionale Regierungsform
unangetastet bleibt. Diese landespolitischen Fragen handhabt der
Freistaat nach eigenem Ermessen für die Wohlfahrt Barsaivas
unter dem Vorbehalt reichsfreundlichen Gebahrens und dem Verbot
reichsschädigenden Verhaltens. Insbesondere wählt das Volk des
Freistaates sein Parlament und dieses entsendet jene
Repräsentanten, welche im House of Lords mit dem Status des
Ritters Sitz und Rede- wie Stimmrecht (in einem Jahresturnus mit
bis zu 7 resp. 8 Personen) innehaben können. Insbesondere sind
Handelsverträge und Fragen der Kultur ausschließliche
Landespolitik; reichsfreundlich ist jedoch, eine Koordination mit
dem Kanzler und dem Minister für Kultus des Reiches anzustreben.
Desungeachtet gelten Entscheidungen und Erlasse und Gesetze des
House of Lords für das ganze Reichsgebiet.
Die Außenpolitik und die Sicherheitspolitik sind
Reichsangelegenheit, und obliegen dem House of Lords
beziehungsweise bindend den Reichsministern. Das diplomatische
Corps der ehemaligen parlamentarischen Monarchie wird dem Konsul
des Reiches unterstellt (Anm.: in der Praxis wird dies noch sehr
großzügig gehandhabt). Die Heeresverbände werden in einem
gemeinsamen Bretonischen Heer unter einheitlichem Oberbefehl
vereinigt.
Die Hymne des Bretonischen Reiches verbleibt als Staatshymne des
ganzen Reiches, ebenso das Staatswappen. Die territoriale
Heraldik Barsaivas bleibt bestehen.
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Staatsämter des Reiches und des Reichsverbandes
Der Regulator
Das Amt des Regulators ist ein sehr wichtiges und nützliches
für das Bretonische Reich. Es wurde schon bald nach der
Gründung Bretoniens von Ector von York benannt. Zunächst
beschäftigte sich der Regulator mit der Innenpolitik des Landes,
wozu die Wirtschaft aber auch die Ordnung innerhalb Bretoniens
zählten. Als dann der Großteil der wirtschaftlichen
Angelegenheiten, Handel sowie innere Wirtschaft, dem Kanzler als
Aufgabenbereich zugewiesen wurden, und das Heer unter dem
Heerführer die Ordnung an den Grenzen und auch im Lande
übernahm, konnte sich der Regulator nun speziell um die
"Sicherheit" des Landes kümmern, innerhalb sowie
außerhalb des Landes, dem Regulator wurde freie Hand gewährt.
So entwickelte sich unter dem Regulator eine Art Geheim- und
Spionagedienst, was natürlich öffentlich nicht bestätigt ist.
Der Regulator selbst hat nicht viele Truppen, lediglich eine
gewisse Anzahl von sehr gut ausgebildeten Männern und Frauen,
welche als Spione, Agenten oder Killerkommandos dienen. Des
weiteren hat der Regulator ein Sonderrecht zum Zugriff auf
Truppenteile des Heeres jeder Art und Anzahl. Es gibt in der
Armee Einheiten, welche direkt für die Dienste des Regulators
ausgebildet werden. Der Regulator übernimmt alle Aufgaben,
welche von anderen Institutionen schon nicht mehr oder nicht
legal oder offiziell erledigt werden können. In des Regulators
Diensten stehen auch Magier, welche nicht in der
"Mondschwingengilde" sind. (Denn es muß auch jemanden
geben, der die Magier kontrolliert). Welche Möglichkeiten und
Befugnisse der Regulator genau hat, weiß niemand, aber er wäre
vielleicht der einzige, der auch imstande wäre, den Fürsten
auszulöschen. So finden zwar viele Aktionen auf Befehl oder mit
Zustimmung des Fürsten statt (jedoch finden weitaus mehr
Aktionen ohne Wissen des Fürsten statt).
Seit jüngster Zeit ist Regulator Sir Mondrac von Aquilon, und
mit Spannung wird erwartet, welche Akzente in der Amtsführung
der Nachfolger von Reginald Front de Boeuf setzen wird. Man
munkelt aber, daß der ehemalige Regulator Front de Boeuf nicht
alle Fäden aus der Hand gegeben hat - und daß der Fürstliche
Kammerherr den Amtswechsel genutzt hat, um auch in diesem
Ministerium, gerade im Auslandsdienste, mitzuspielen.
Angeblich kontrollierte der vormalige Regulator Front de Boeuf
einige Untergrundorganisationen, unter anderem die Piraten, doch
das sind natürlich nur Gerüchte und böse Behauptungen, aber
man weiß ja nie, wo dieser Mann seine Maulwürfe hatte...
"Als ich Nachts nochma nach die Reusen ging, da konne ich bobachten wie een kleenet Bood anjing, und darauf wan der Klaus Rattenbecker und der FrongdeBöf, hier, die warn da und gingn an Land gemeinsam, denn ging der Alte in seine Kutschen und der Rattenbecker verschwand, ich dacht der Rattenbecker wär schon gefangen, aber man soll ja nich laut hier...".
Ein Fischer
Die Gefängnisinsel
Desweiteren untersteht dem Ministerium des Regulators auf
der Oger-Insel ein Gefängnis mit höchsten
Sicherheitsvorkehrungen, die "Bastille". Was dort vor
sich geht oder wer alles dort einsitzt, denkt der Fürst zu
wissen, doch in Wirklichkeit wissen es nur wenige genau. Schon
vor langer Zeit, als die Oger auf die Insel verbannt wurden,
errichtete man auf jenem Eiland feste und starke Mauern, um die
Oger einzusperren. Doch schon bald stellte sich heraus, daß die
Oger nicht schwimmen können, und so gar nicht von der Insel
fliehen können.
So wurde lediglich eine Mauer quer über die Insel gezogen,
welche diese nun teilt. Auf der einen Seite leben die Oger im
dichten Wild, auf der anderen Seite wurde alsbald eine Festung
errichtet, welche man fortan als Gefängnis nutzte. Es wurde
über die Jahre zu einem der sichersten Standpunkte des Landes.
Niemand konnte eindringen, geschweige denn daraus fliehen. Als
Wachen sind die elitärsten Soldaten des Landes eingesetzt, aber
auch Kreaturen, denen man besser nicht begegnen sollte.
Allerdings hat es mit dieser Feste noch eine sonderbare
Bewandtnis. Jedes Mal, wenn Magie, gleich welcher Art, in den
Gemäuern angewandt wurde, vollzog sie sich nicht wie üblich,
denn jeder Zauber spielte verrückt. Nachdem dieses Mysterium
untersucht wurde, stellte man fest, daß sich auf der Insel ein
sogenanntes Magiespektrum befindet, welches noch aus uralten
Zeiten vorherrscht. Es wirkt sich auf drei verschiedene Arten auf
Magie aus: die Magie wirkt gar nicht, die Magie wirkt mit
doppelter Kraft oder aber das absolute Gegenteil des gewirkten
Zaubers geschieht. Wie man sich dieses Spektrum etwaig nutzen
könnte, ward noch nicht herausgefunden, doch der Regulator sieht
es als Refugium vor magischen Angriffen. Wie viele und wer
inhaftiert sind, weiß lediglich der Regulator. Aber klar ist,
daß noch nie ein Wesen von der Gefängnisinsel entkommen ist.
Der Kanzler
Aufgabe des Kanzlers sind die Finanzen, Wirtschaft und der
Handel des Bretonischen Reichsverbandes, wobei die Verbandsstaaten gewisse Handelsfreiheiten genießt. Dem Kanzler obliegt
ansonsten die Verwaltung des Staatsschatzes, die Ausarbeitungen
nebst des Abschlußes von Handelsverträgen des Reiches und die
Verteilung der Gelder im Reiche selbst. Man kann sagen, daß die
Hände des Kanzlers jene sind, welche alle anderen des Reiches
ernähren, sei es das Militär oder die Garden des Regulators.
Über seinen Einfluß im Reich ist damit genügend gesagt...
Ebenfalls überwacht er die Gilden und Zünfte, insbesondere um
zu gewährleisten, daß die großen Kaufmannsgilden von New York
und Colossé bzw. die Zünfte nicht zu kleinen wirtschaftlichen
"Staaten im Staat" werden. Denn der Grundsatz des
freien Handels und des freien Marktes (welcher sich z.B. im
Fehlen von Handelszöllen niederschlägt) soll gewahrt bleiben
und Zünfte wie Gilden haben bisweilen ein, für den Geschmack
der Kanzlei, zu vereinnahmendes Wesen. So dürfen die Gilden und
Zünfte nach der sogenannten Contra - Supremats - Akte aus dem
Jahre 1025 von Fürst Robert of York die Mitglieder nur
"durch Vorteile überreden, aber niemals durch Nachteile
zwingen", also: ob man ihnen beitritt oder nicht, ist auch
die eigene Entscheidung des braven Handwerkers oder Kaufmannes.
Bis vor kurzem Kanzler war Sir Geoffrey of Finchley, und zwar
trotz eines kleinen Eklats um sein Amt auf dem House of Lords im
Januari 1200, wo nur ein fast geschlossener Protest der
Ritterschaft (wobei sich der Gastgeber des House of Lords, H. von
Reims, in Zurückhaltung übte...) den Fürsten davon abhielt,
dem reichen und populären Sir Geoffrey die Amtskette abzunehmen.
Nichtsdestotrotz trat Sir Geoffrey im Juno 1200 überraschend
zurück und das Amt wurde Se. Exzellenz, Aurel Armand de
Saint-Morelle übergeben. Dieser hat bereits angekündigt, eine
Münznovelle in Angriff zu nehmen.
Der Konsul
Diplomatie, Verträge, Empfänge, maskierte Boten, Bankette,
Repräsentation - die Welt des Bretonischen Konsulats reicht vom
Ballsaal bis zum Geheimkabinett. Der Konsul ist der Erste
Diplomat des Reiches, der Erzherold des Fürsten, Imageberater
der Bretonen auf Hofhaltungen im Ausland und er entwirft die
Richtlinien der Außenpolitik - bei der bewegten, vielfältigen
und oft widersprüchlichen politischen Landschaft der Mittellande
nicht selten eine Gradwanderung. Derzeit liegt dieses Amt in den
Händen des Fürstlichen Kammerherrn, Aurel Armand de
Saint-Morelle. Zur Ehre des "valeur de chambres"
(=Kammerherr) gelangte Saint-Morelle, der zeitweilig die Söhne
der einflußreichsten inländischen Adelsgeschlechter an der wohl
renommiertesten Universität Bretoniens, der zu Villeneuve, in
den Fächern Etikette und Staatskunst unterwies, durch Berufung
Richard von Yorks, dem Saint-Morelle kurz zuvor sein Buch
"Über das Wesen des Fürstentums" dediziert hatte.
Seither beriet Saint-Morelle in allen politischen Fragen den
Fürsten, innenpolitisch zur Stärkung der Fürstlichen Hausmacht
(auch gegen die anderen Fraktionen des Reiches, vgl. die
Morelle-Novelle), außenpolitisch zur Festigung und Erweiterung
des Kreises an Verbündeten und Freunden des Reiches. Gleich zu
Beginn erhielt der gewandte Kavalier konsularische Vollmacht -
der Fürst scheute sich noch, dieses delikate Amt neu zu
bestallen, nachdem er den vorherigen Konsul Galen von Radonesch 2
Jahre vorher entlassen hatte - aber seit dem House of Lords von
1200 wurde der Kammerherr auch offiziell mit diesem Posten
betraut.
Seither herrscht im Konsulat eine spinnenhafte Emsigkeit: die
Korrespondenz mit den Ländern der Mittellande ist weitverzweigt
und vielfältig, gemäß der eigenen Devise "Cecidit forte
ut arte corrigas" - "mit Geschick korrigiere, was das
Schicksal bescherte" spielt der Kammerherr das Spiel der
mittelländischen Diplomatie (wobei man sagt, daß Monsieur de
Saint-Morelle es für völlig ausreichend erachtet, wenn er
alleine wirklich alle Spielregeln, Mitspieler und Einsätze
kennt...)
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