Herrschaftsform nach der Lehnsreform von 1200

Rangfolge: Fürst, Reichsmarkgraf, Markgraf, Reichsritter (solcher, den der Fürst nicht als Fürst des Reiches, sondern als Souverän des Reichsverbandes schlägt), Earl (Grafentitel, meist Herr großer Städte), Baron, Ritter und Freiherr, Knappe, Volk. Das Volk unterteilt sich in einfaches Volk, Leibeigene und Soldaten. Soldaten genießen einen besonderen Status (siehe Militärwesen). Das Oberhaupt des Reichsverbandes ist der Fürst des Bretonischen Reiches. Dieser ernennt aus den Rittern des Landes Lords, die dann an einer Tafelrunde zusammen mit den Reichsmarkgrafen, Markgrafen, Reichsrittern, Earls und Baronen mit jeweils einer Stimme, nach Vorbild der Camelotsage, das "House of Lords" bilden. Die Morelle-Novelle gibt ebenfalls jedem Ministeramt automatisch je eine Stimme:

Oberster Heerführer Angelegenheiten des Militär- und Kriegswesens
Konsul Außenminister, Erzherold und diplomatischer Vertreter
Kanzler Angelegenheiten der Wirtschaft, des Handels und der Finanzen
Regulator Angelegenheiten der inneren Sicherheit und Nachrichtendienste
Oberster Richter Oberster juristischer Vertreter des Fürsten
Kultusminister Angelegenheiten Bretonischen Brauchtums

Weitere Stimmberechtigte des "House of Lords" sind das Oberhaupt der Mondschwingengilde, der Hofmagier, ein Gesandter des Pendrums sowie das Oberhaupt des Scotenclans. Ebenfalls Sitz und Stimme hat der Valtmann der mentarischen Varen. Neben diesen traditionellen oder vertraglich bestimmten Sitzen kann jeder, der meint, seine Stimme würde eine nicht vertretene Gruppierung des Reichsverbandes repräsentieren, zu Beginn eines House of Lords den Fürsten um einen Sitz ersuchen und auf die Freundlichkeit des Souveräns hoffen.
Die Damen des Reichsverbandes haben kein Stimmrecht. Die neue Kultusministerin Lady da Binter ist demgemäß auch mit einer Sonderregelung Amtsträgerin des Reichsverbandes - sie hat ebenfalls kein Stimmrecht. Dies ist aus der Überlieferung zu erklären: das House of Lords von 901 war ein Kriegsrat gewesen, so daß nur Sires, die Waffen trugen, daran teilnahmen. Auch wenn es sich zu einem politischen Gremium entwickelt hat, klingt diese ursprüngliche Sinngebung noch nach: denn Damen ist es im Bretonischen Reichsverbande nicht möglich, den Ritterschlag zu empfangen. Sie sind die Damen, denen die Bewunderung und der Schutz der Ritter gilt, und ein Ritter betrachtete es als ehrenrührig, würde so offensichtlich sein Schutz abgelehnt oder in Frage gestellt. Auch ist zu bedenken, daß während der Minne die Ladies die Herrschaft über den Minnenden innehaben; und da die Minne dem Ritter gleichviel wie das Schwert bedeutet, ist dies nur gerecht und ausgewogen. Die Ladies desungeachtet suchen schon fast traditionell zu jedem House of Lords diese Regelung abzuschaffen und Stimmrecht zu erhalten.
Da Damen keine Waffen tragen, darf ein Bretonischer Ritter (außer in Notwehr) keine Waffe gegen eine Lady erheben. Indes ist die Hochachtung gegenüber Damen nicht überall nicht so weit gediehen, und auslands werden sogar "Ritterinnenschläge" verteilt. Steht ein Bretone einer "Ritterin" gegenüber, darf er eigentlich nicht mit ihr kämpfen; dies aber könnten Arglistige ausnutzen und den Ritter durch die bloße Teilnahme von Frau'n soz. auf kaltem Wege etwa aus einem Turnier zu drängen. In diesem Dilemma wird teilweise eine Formel gebraucht, mit denen der Ritter seine Situation vor einem solchen Waffengang erläutert; sich bei den anwesenden Damen für das Kommende entschuldigt und die Gegnerin um Verzeihung ersucht. Erst danach kann der Bretone guten Gewissens den Sieg davon tragen.
Der Fürst entscheidet über die Zusammensetzung und Anzahl der Ratsmitglieder, jedoch hat der Fürst als Fürst während einer Abstimmung lediglich eine Stimme. Der Rat muß aus mindestens 4 Leuten zusätzlich zum Fürsten bestehen und kann jederzeit von diesem einberufen werden. Sollten die Adeligen ab dem Markgrafen dabei nicht anwesend sein, so ist üblich, sie bei nächster Gelegenheit zu hören; gleiches gilt für jene Minister, deren Ressorts bei den diskutierten Angelegenheiten betroffen sind. Meist wird der Fürst ihre Stimmabgabe noch erbeten, muß dies aber nicht, etwa wenn Entscheidungen bereits umgesetzt worden sind.
Die Politik des House of Lords wird oftmals von den verschiedenen Fraktionen geprägt, welche das Reich hervorgebracht hat. Das barsaivanische Lager hat bisher keine Rolle gespielt, mit Spannung wird die mentarische Fraktion erwartet. Einflußreich sind insbesondere der Kreis um Don Vincent de Castello de Bahia und Heinrich von Reims einerseits und die Franken andererseits, deren prominenteste Vertreter Sir Reginald Front de Boeuf, Sir de Buce und Aurel Armand de Saint-Morelle sind. Das Kräfteverhältnis ist nicht zuletzt dadurch ins Wanken geraten, daß der Sohn Sir Reginalds, Sir Louis, im Juno 1200 im Kampf gegen eine finstere Wesenheit sein Leben ließ - das Geschlecht der Front de Boeufs derzeit ohne Erben ist und die fränkische Fraktion einen Teil ihrer Macht einzubüßen droht. Mit Sorge betrachtet der Kanzler und Konsul de Saint-Morelle diese Entwicklung, wie man hört.

Gründungsdokumente über den Bretonischen Reichsverband

Vertrag über den Beitritt Mentariens zum Bretonischen Reichsverband

Im Geiste von Stärke und Wohlfahrt, und im Glauben an jene goldene Zukunft, welche die Völker anstreben, erklären die Markgrafschaft Mentarien und das Fürstentum des Bretonischen Reiches übereinstimmend im folgenden den Beitritt Mentariens zum Bretonischen Reichsverband.

Der Bretonische Reichsverband gründet auf dem Gedanken föderalen Feudalismusses und bringt aus diesem, dem Baume gleich, der Äste und Zweige treibt, die Hierarchie hervor, obenauf der Souverän im Range mindestens des Fürsten, gefolgt von den Rängen des Reichsmarkgrafen und des Markgrafen, sodann die Reichsritter, die der Souverän in eben dieser Eigenschaft schlägt, sodann die Earls, sodann die Barone und Ritter, und dann die Freiherren des Reiches.
Die Reichsstaaten des Bretonischen Reichsverbandes sind mit Ratifikation dieses Vertrages das Fürstentum des Bretonischen Reiches, Barsaiva und neu beitretend die Markgrafschaft. Sie vereinen sich unter dem Schirm des Souveräns zum Reichsverband. Wenn im Folgenden vom Reichsverband gesprochen werden wird, sind damit zugleich die Reichsstaaten gemeint.
Der Reichsverband wird geführt von den Institutionen des Souveräns, des House of Lords und der Ministerien des Reichsverbandes.
Der mentarische Herrenkonvent anerkennt dem Fürsten des Bretonischen Reichs und seinem Geschlecht den erblichen Lorbeer des Souveräns im ganzen Reichsverband.
Das House of Lords ist die Versammlung der noblen Herren des Reichsverbandes. Als solchermaßen allumfassende Stimme gelten seine verfassungsmäßigen Entscheidungen für den ganzen Reichsverband. Die Ministerien des Reichsverbandes sind nach dem Vorbild der Ministerien des Bretonischen Reiches zu erschaffen. Ihre Kompetenzen, die nachfolgend bezeichnet werden, erstrecken sich auf den Reichsverband, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt. Namentlich soll es einen Kanzler geben, dem Handel und Commerz obliegt, einen Konsul, der die Äußeren Angelegenheiten regelt, einen Heeresführer, der dem Kriegswesen vorsteht, einen Regulator, der für die innere Sicherheit zuständig sei, einen Obersten Richter, der in Vertretung des Souveräns die höchste Gerichtsgewalt im Reichsverband einnimmt, einen Kultusminister für Förderung und Schaffung von Sitte und Brauchtum. Diese Ämter sind auf dem nächsten Großen House of Lords zu bestallen (Anm.: im Januar 1201), dort werden sie von den Mitgliedern des House of Lords gewählt und vom Souverän ernannt. Bis zur Wahl dieser Ministerien des Reichsverbandes regeln die Reichsstaaten die entsprechenden Sachgebiete in eigener Verantwortung, wenn auch unter dem Primat der Freundlichkeit zum Reichsverband. Nach der Wahl werden die Minister an die Spitze der jeweiligen Kompetenzbereiche gestellt und die Kompetenzträger der Reichsstaaten werden in die Ministerien eingegliedert.
Mentarien wird die privilegierte Stellung einer Reichsmarkgrafschaft zuerkannt, um die Herkunft als einstmals souveränes Land gegenüber den Markgrafschaften des Bretonischen Reiches zu würdigen. Als Reichsmarkgrafschaft erhält Mentarien Autonomie in allen Fragen, die einzig das Gebiet und die ausschließlichen Angelegenheiten Mentariens betreffend. Diese landespolitischen Fragen handhabt die Reichsmarkgrafschaft, nach Ermessen des Reichsmarkgrafen und beraten durch die Versammlung der mentarischen Lords im mentarischen Herrenkonvent, zum Wohle Mentariens. Insbesondere sind Handelsverträge und Fragen der Kultur ausschließliche mentarische Angelegenheiten; reichsverbandsfreundlich ist es jedoch, eine Koordination mit den Ministerien des Reichsverbandes für Handel und Commerz (der Kanzler) und Sitte und Brauchtum (Kultusminister) herbeizuführen. Die Kompetenzen der anderen Ministerien des Reichsverbandes bleiben unberührt; insbesondere die Wirkung von Entscheidungen und Erlassen und Gesetzen des House of Lords wird hiervon nicht eingeschränkt.

Der Souverän des Reichsverbandes, Se. Fürstliche Hoheit aus dem Bretonischen Reich, erklärt, als Quelle des Feudalismus im Reichsverband, mit Ratifikation dieses Vertrages dem Haus von Danquardessen den Rang und die Verpflichtung des erblichen Reichsmarkgrafentums, und verheißt, die legalen Rechte des Hauses Danquardessen zu schützen. Der Reichsmarkgraf ist oberster Richter in der Reichsmarkgrafschaft nach dem Souverän. Der Reichsmarkgraf ist nur dem Souverän, nicht einmal dem Obersten Richter, als Gericht unterworfen. Der Reichsmarkgraf innehält das Recht, Münzen und Ritter zu schlagen und Lehen bis zum Range des Barons in der Reichsmarkgrafschaft zu bestallen. Der Adel, der sich solcherart vor und nach Ratifikation des Vertrages vom Reichsmarkgrafen ableitet, gelobet zusätzlich die Treue zum Souverän und die Freundschaft zum Reichsverband. Die Reichsmarkgrafschaft Mentarien wird künftig ein Heeresbanner aufstellen, bei dem das Großbanner der Dragentrotzer den Hauptanteil tragen wird. Dieses Kriegsbanner wird einem vom mentarischen Herrenkonvent bestimmten Marschall unterstellt, der im Kriegsfall dem Heeresführer des Bretonischen Reichsverbandes untersteht.
Das Staatswappen des Bretonischen Reiches wird künftig, als Zeichen der Brüderlichkeit, Teil des mentarischen Wappens. Zudem sollen Teile der offiziellen Hymne des Bretonischen Reiches in die Hymne Mentariens übernommen werden. Staatswappen des Reichsverbandes bleibt zunächst das Wappen des Fürsten des Bretonischen Reichsverbandes.

Die Geschichte heißt die Reichsmarkgrafschaft Mentarien im Bretonischen Reichsverband willkommen.

Akte über den Beitritt Barsaivas zum Bretonischen Reichsverband 14. Januar 1200

Hiermit erklären die Reiche der parlamentarische Monarchie Barsaiva und des Fürstentumes Bretonien
im Geiste von Stärke und Wohlfahrt, und im Glauben an jene Zukunft, welche den Völkern heilstiftend ist,
die Assoziation ihrer Staaten und Territorien.
Die parlamentarische Monarchie wird Teil und Freistaat des Bretonischen Reichsverbandes, Künftig nennen sie damit den Fürsten ihr Staatsoberhaupt und entsenden Vertreter in das verfassungsgemäße House of Lords. Die Grenzen zwischen den Gebieten fallen und die Kartographen erstellen Karten mit gestrichelter Grenzlinie. Da künftig ein einheitliches Reichsgebiet existiert, haben alle Personen der obigen assoziierenden Reiche umfängliche Bewegungsfreiheit im Reich.
Der Status des Freistaates gewährt Barsaiva die Autonomie in allen Fragen, die einzig das Gebiet und die ausschließlichen Angelegenheiten des Freistaates betreffen, ebenso wie die demokratische Regierungsform als regionale Regierungsform unangetastet bleibt. Diese landespolitischen Fragen handhabt der Freistaat nach eigenem Ermessen für die Wohlfahrt Barsaivas unter dem Vorbehalt reichsfreundlichen Gebahrens und dem Verbot reichsschädigenden Verhaltens. Insbesondere wählt das Volk des Freistaates sein Parlament und dieses entsendet jene Repräsentanten, welche im House of Lords mit dem Status des Ritters Sitz und Rede- wie Stimmrecht (in einem Jahresturnus mit bis zu 7 resp. 8 Personen) innehaben können. Insbesondere sind Handelsverträge und Fragen der Kultur ausschließliche Landespolitik; reichsfreundlich ist jedoch, eine Koordination mit dem Kanzler und dem Minister für Kultus des Reiches anzustreben.
Desungeachtet gelten Entscheidungen und Erlasse und Gesetze des House of Lords für das ganze Reichsgebiet.
Die Außenpolitik und die Sicherheitspolitik sind Reichsangelegenheit, und obliegen dem House of Lords beziehungsweise bindend den Reichsministern. Das diplomatische Corps der ehemaligen parlamentarischen Monarchie wird dem Konsul des Reiches unterstellt (Anm.: in der Praxis wird dies noch sehr großzügig gehandhabt). Die Heeresverbände werden in einem gemeinsamen Bretonischen Heer unter einheitlichem Oberbefehl vereinigt.
Die Hymne des Bretonischen Reiches verbleibt als Staatshymne des ganzen Reiches, ebenso das Staatswappen. Die territoriale Heraldik Barsaivas bleibt bestehen.

Staatsämter des Reiches und des Reichsverbandes

Der Regulator

Das Amt des Regulators ist ein sehr wichtiges und nützliches für das Bretonische Reich. Es wurde schon bald nach der Gründung Bretoniens von Ector von York benannt. Zunächst beschäftigte sich der Regulator mit der Innenpolitik des Landes, wozu die Wirtschaft aber auch die Ordnung innerhalb Bretoniens zählten. Als dann der Großteil der wirtschaftlichen Angelegenheiten, Handel sowie innere Wirtschaft, dem Kanzler als Aufgabenbereich zugewiesen wurden, und das Heer unter dem Heerführer die Ordnung an den Grenzen und auch im Lande übernahm, konnte sich der Regulator nun speziell um die "Sicherheit" des Landes kümmern, innerhalb sowie außerhalb des Landes, dem Regulator wurde freie Hand gewährt. So entwickelte sich unter dem Regulator eine Art Geheim- und Spionagedienst, was natürlich öffentlich nicht bestätigt ist. Der Regulator selbst hat nicht viele Truppen, lediglich eine gewisse Anzahl von sehr gut ausgebildeten Männern und Frauen, welche als Spione, Agenten oder Killerkommandos dienen. Des weiteren hat der Regulator ein Sonderrecht zum Zugriff auf Truppenteile des Heeres jeder Art und Anzahl. Es gibt in der Armee Einheiten, welche direkt für die Dienste des Regulators ausgebildet werden. Der Regulator übernimmt alle Aufgaben, welche von anderen Institutionen schon nicht mehr oder nicht legal oder offiziell erledigt werden können. In des Regulators Diensten stehen auch Magier, welche nicht in der "Mondschwingengilde" sind. (Denn es muß auch jemanden geben, der die Magier kontrolliert). Welche Möglichkeiten und Befugnisse der Regulator genau hat, weiß niemand, aber er wäre vielleicht der einzige, der auch imstande wäre, den Fürsten auszulöschen. So finden zwar viele Aktionen auf Befehl oder mit Zustimmung des Fürsten statt (jedoch finden weitaus mehr Aktionen ohne Wissen des Fürsten statt).
Seit jüngster Zeit ist Regulator Sir Mondrac von Aquilon, und mit Spannung wird erwartet, welche Akzente in der Amtsführung der Nachfolger von Reginald Front de Boeuf setzen wird. Man munkelt aber, daß der ehemalige Regulator Front de Boeuf nicht alle Fäden aus der Hand gegeben hat - und daß der Fürstliche Kammerherr den Amtswechsel genutzt hat, um auch in diesem Ministerium, gerade im Auslandsdienste, mitzuspielen.
Angeblich kontrollierte der vormalige Regulator Front de Boeuf einige Untergrundorganisationen, unter anderem die Piraten, doch das sind natürlich nur Gerüchte und böse Behauptungen, aber man weiß ja nie, wo dieser Mann seine Maulwürfe hatte...

"Als ich Nachts nochma nach die Reusen ging, da konne ich bobachten wie een kleenet Bood anjing, und darauf wan der Klaus Rattenbecker und der FrongdeBöf, hier, die warn da und gingn an Land gemeinsam, denn ging der Alte in seine Kutschen und der Rattenbecker verschwand, ich dacht der Rattenbecker wär schon gefangen, aber man soll ja nich laut hier...".

Ein Fischer

Die Gefängnisinsel
Desweiteren untersteht dem Ministerium des Regulators auf der Oger-Insel ein Gefängnis mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen, die "Bastille". Was dort vor sich geht oder wer alles dort einsitzt, denkt der Fürst zu wissen, doch in Wirklichkeit wissen es nur wenige genau. Schon vor langer Zeit, als die Oger auf die Insel verbannt wurden, errichtete man auf jenem Eiland feste und starke Mauern, um die Oger einzusperren. Doch schon bald stellte sich heraus, daß die Oger nicht schwimmen können, und so gar nicht von der Insel fliehen können.
So wurde lediglich eine Mauer quer über die Insel gezogen, welche diese nun teilt. Auf der einen Seite leben die Oger im dichten Wild, auf der anderen Seite wurde alsbald eine Festung errichtet, welche man fortan als Gefängnis nutzte. Es wurde über die Jahre zu einem der sichersten Standpunkte des Landes. Niemand konnte eindringen, geschweige denn daraus fliehen. Als Wachen sind die elitärsten Soldaten des Landes eingesetzt, aber auch Kreaturen, denen man besser nicht begegnen sollte. Allerdings hat es mit dieser Feste noch eine sonderbare Bewandtnis. Jedes Mal, wenn Magie, gleich welcher Art, in den Gemäuern angewandt wurde, vollzog sie sich nicht wie üblich, denn jeder Zauber spielte verrückt. Nachdem dieses Mysterium untersucht wurde, stellte man fest, daß sich auf der Insel ein sogenanntes Magiespektrum befindet, welches noch aus uralten Zeiten vorherrscht. Es wirkt sich auf drei verschiedene Arten auf Magie aus: die Magie wirkt gar nicht, die Magie wirkt mit doppelter Kraft oder aber das absolute Gegenteil des gewirkten Zaubers geschieht. Wie man sich dieses Spektrum etwaig nutzen könnte, ward noch nicht herausgefunden, doch der Regulator sieht es als Refugium vor magischen Angriffen. Wie viele und wer inhaftiert sind, weiß lediglich der Regulator. Aber klar ist, daß noch nie ein Wesen von der Gefängnisinsel entkommen ist.

Der Kanzler

Aufgabe des Kanzlers sind die Finanzen, Wirtschaft und der Handel des Bretonischen Reichsverbandes, wobei die Verbandsstaaten gewisse Handelsfreiheiten genießt. Dem Kanzler obliegt ansonsten die Verwaltung des Staatsschatzes, die Ausarbeitungen nebst des Abschlußes von Handelsverträgen des Reiches und die Verteilung der Gelder im Reiche selbst. Man kann sagen, daß die Hände des Kanzlers jene sind, welche alle anderen des Reiches ernähren, sei es das Militär oder die Garden des Regulators. Über seinen Einfluß im Reich ist damit genügend gesagt...
Ebenfalls überwacht er die Gilden und Zünfte, insbesondere um zu gewährleisten, daß die großen Kaufmannsgilden von New York und Colossé bzw. die Zünfte nicht zu kleinen wirtschaftlichen "Staaten im Staat" werden. Denn der Grundsatz des freien Handels und des freien Marktes (welcher sich z.B. im Fehlen von Handelszöllen niederschlägt) soll gewahrt bleiben und Zünfte wie Gilden haben bisweilen ein, für den Geschmack der Kanzlei, zu vereinnahmendes Wesen. So dürfen die Gilden und Zünfte nach der sogenannten Contra - Supremats - Akte aus dem Jahre 1025 von Fürst Robert of York die Mitglieder nur "durch Vorteile überreden, aber niemals durch Nachteile zwingen", also: ob man ihnen beitritt oder nicht, ist auch die eigene Entscheidung des braven Handwerkers oder Kaufmannes.
Bis vor kurzem Kanzler war Sir Geoffrey of Finchley, und zwar trotz eines kleinen Eklats um sein Amt auf dem House of Lords im Januari 1200, wo nur ein fast geschlossener Protest der Ritterschaft (wobei sich der Gastgeber des House of Lords, H. von Reims, in Zurückhaltung übte...) den Fürsten davon abhielt, dem reichen und populären Sir Geoffrey die Amtskette abzunehmen. Nichtsdestotrotz trat Sir Geoffrey im Juno 1200 überraschend zurück und das Amt wurde Se. Exzellenz, Aurel Armand de Saint-Morelle übergeben. Dieser hat bereits angekündigt, eine Münznovelle in Angriff zu nehmen.

Der Konsul

Diplomatie, Verträge, Empfänge, maskierte Boten, Bankette, Repräsentation - die Welt des Bretonischen Konsulats reicht vom Ballsaal bis zum Geheimkabinett. Der Konsul ist der Erste Diplomat des Reiches, der Erzherold des Fürsten, Imageberater der Bretonen auf Hofhaltungen im Ausland und er entwirft die Richtlinien der Außenpolitik - bei der bewegten, vielfältigen und oft widersprüchlichen politischen Landschaft der Mittellande nicht selten eine Gradwanderung. Derzeit liegt dieses Amt in den Händen des Fürstlichen Kammerherrn, Aurel Armand de Saint-Morelle. Zur Ehre des "valeur de chambres" (=Kammerherr) gelangte Saint-Morelle, der zeitweilig die Söhne der einflußreichsten inländischen Adelsgeschlechter an der wohl renommiertesten Universität Bretoniens, der zu Villeneuve, in den Fächern Etikette und Staatskunst unterwies, durch Berufung Richard von Yorks, dem Saint-Morelle kurz zuvor sein Buch "Über das Wesen des Fürstentums" dediziert hatte.
Seither beriet Saint-Morelle in allen politischen Fragen den Fürsten, innenpolitisch zur Stärkung der Fürstlichen Hausmacht (auch gegen die anderen Fraktionen des Reiches, vgl. die Morelle-Novelle), außenpolitisch zur Festigung und Erweiterung des Kreises an Verbündeten und Freunden des Reiches. Gleich zu Beginn erhielt der gewandte Kavalier konsularische Vollmacht - der Fürst scheute sich noch, dieses delikate Amt neu zu bestallen, nachdem er den vorherigen Konsul Galen von Radonesch 2 Jahre vorher entlassen hatte - aber seit dem House of Lords von 1200 wurde der Kammerherr auch offiziell mit diesem Posten betraut.
Seither herrscht im Konsulat eine spinnenhafte Emsigkeit: die Korrespondenz mit den Ländern der Mittellande ist weitverzweigt und vielfältig, gemäß der eigenen Devise "Cecidit forte ut arte corrigas" - "mit Geschick korrigiere, was das Schicksal bescherte" spielt der Kammerherr das Spiel der mittelländischen Diplomatie (wobei man sagt, daß Monsieur de Saint-Morelle es für völlig ausreichend erachtet, wenn er alleine wirklich alle Spielregeln, Mitspieler und Einsätze kennt...)